Urteile für Bankkunden
Sehen sich Banken und Sparkassen aufgrund einer professionellen Kontenprüfung mit EIBL dem berechtigten Vorwurf der fehlerhaften Kontoabrechnung konfrontiert, erfolgt, um einen Imageschaden abzuwenden, die Erstattung zu viel berechneter Zinsen und Entgelte. Obwohl es sich nicht selten um beachtliche Beträge handelt, müssen die Geldinstitute dabei keinen Verlust befürchten, da es sich ausschließlich um die Herausgabe von Geld des Bankkunden handelt.
Verjährung aus ungerechtfertigter Bereicherung
Die gesamte Kreditwirtschaft hoffte darauf, dass mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 eine Verjährung der Ansprüche aus nicht korrekter Kontenführung oder ungerechtfertigter Bereicherung eintritt. Dem entgegen urteilte der Bankensenat am Bundesgerichtshof, dass Zahlungsansprüche aus unkorrekt geführten Bankkonten oder unrechtmäßiger Bereicherung einer Verjährung nicht unterliegen. Ebenfalls gegen die Sichtweise der Banken entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Verjährung von Ansprüchen nicht vor Zahlung der letzten Rate beginne.
[BGH XI ZR 487/7]
Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszins
Im Hinblick auf die allzu gern praktizierte Doppelbelastung von Kreditnehmern durch die Kreditwirtschaft schließt sich der Bankensenat des Bundesgerichtshofes der Rechtsauffassung des Frankfurter Landgerichts an, dass bei einem gekündigten Immobilienkredit die Erhebung von Verzugszinsen und einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht zulässig ist.
[BGH XI ZR 512/11]
Unmittelbar nach dieser Entscheidung ergab sich für einen Kunden der EIBL Kontenprüfung am 17.01.2013 eine Forderungsreduzierung um 793.133,56 Euro.
Vorfälligkeitsentschädigung bei vom Institut gekündigten Krediten unzulässig!
Wieder einmal musste der Bundesgerichtshof (BGH) "der Gier der Banker" Einhalt gebieten, indem er diesen am 19.01.2016 BGH XI ZR 103/15 und 22.11.2016 BGH XI ZR 197/14 untersagte, bei vom Institut gekündigten Krediten auch noch Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Sollte Ihnen "solches widerfahren", berechnen wir Ihnen gerne den von Ihrem Institut mit dem unrechtmäßig angeeigneten Kapital gezogenen Nutzen, damit Sie in der Lage, beides von Ihrer "Hausbank" zurückfordern können.
Forderung aus Grund- und persönlicher Schuld
ebenso sind persönliche Schuld und dingliche Grundschuld basierende Doppelbelastungen von Kreditnehmern nicht zulässig, urteilte am 22.01.2010 das Landgericht Berlin (Az.: 8 O 279/09) welche "eine Heuschrecke geltend machte". Die Berufung wurde vom Kammergericht Berlin am 31.01.2013 (Az.: 4 U 54/10) durch Beschluss zurückgewiesen.
Gutachten und Urteile-Ausriss für Bankkunden mit der Zinsprüfsoftware EIBL®
Gemäß aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Thema der Kostenerstattung für Privatgutachten gilt:Unternehmen, welche für einen Mangel verantwortlich sind, müssen nicht nur für diesen geradestehen, sondern auch die Kosten des Privatgutachtens erstatten.Zu den Kosten für Privatgutachten aus der EIBL-Kontenprüfung von fehlerhaft abrechnenden Kreditinstituten urteilten u.a.:
04.09.2002 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg Fürth 12 W 268/02, zu dessen Aufklärung ein Gutachten von Hans Peter Eibl für den Vorsitzenden einer Schutzgemeinschaft für Bankkunden beigetragen hatte, Zitat:
Die Beauftragung des richtigen Kontenprüfers spielt eine entscheidende Rolle. Zuverlässigkeit, Maßhaltigkeit und höchste Kompetenz schaffen insbesondere bei Gericht die unerlässlichen Grundlagen für einen vertrauensbildenden und glaubhaften Vortrag. Nur so kann der Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt werden - nur so kann der Antragsteller horrenden Gutachterkosten entgehen.
Gutachten Sachverständiger Eibl ermöglicht Erlöschen der vom Institut behaupteten Schuld durch Aufrechnung nach § 389 BGB
Gutachten Sachverständiger Eibl urkundlich belegter Parteivortrag / 10.2007
Gutachten Sachverständiger Eibl Prozesskostenhilfe 1988 - 2007
Das gutachterliche Ergebnis einer EIBL-Kontenprüfung veranlasste den Kunden zu einem tollen Dankesbrief samt Foto der Familie, in welchem er seine Freude darüber ausdrückte, dass so eine Reduzierung der Forderung seiner Sparkasse von ursprünglich EUR 1.3 Mio. um 1.0 Mio. EUR auf EUR 300.000 erreicht wurde, nachdem er vor der Beauftragung einer mit EIBL-Kontenprüfung keine Perspektiven mehr sah. Das Team EIBL-Kontenprüfung freut sich mit dem Kunden und seiner Familie.
Gutachten Sachverständiger Hans Peter Eibl
das gutachterliche Ergebnis der EIBL-Kontenprüfung attestiert neben diversen Fehlbuchungen, teilweise unwirksame Vertragsklauseln (AGB) sowie eine ungerechtfertigte Bereicherung in Höhe von EUR 53.167,06 zuzüglich 5,0 Prozentpunkte über Basiszins.
Gutachten als Lizenznehmer des Zinsstaffelrechner EIBL ermöglicht EUR 65.000,00
Gutachten als Lizenznehmer des Zinsstaffelrechner EIBL ermöglicht relativ kurzen Prozess und ganz schnell EUR 45.000,00.
Das Oberlandesgericht München stellte (24 W 110/06) fest:
04.12.2001 entschied das Landgericht Nürnberg Fürth 10 O 321/01:
17.12.1999 verurteilte das Landgericht Heilbronn 2 O 2815/98 nach einem Gutachten von Hans Peter Eibl die beklagte Bank:
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